Die Jagdwaffenversicherung
Von Jägern für Jäger: Durch eigene Jagdpraxis wissen
wir genau, worauf es bei einem optimalen Rundumschutz für Jäger ankommt. So sind mit dem JägerSchutzbrief
- Waffen,
- Optik und
- Zubehör
weltweit gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung
versichert.
Der Schutz gilt ab Verlassen des ständigen Aufbewahrungsortes bei Ihnen zu Hause (Haus- und Wohnungstür) bis zum Wiedereintreffen – natürlich auch auf
Jagdreisen. Geleistet werden im Schadenfall bis
3.000 Euro
Und das Beste: Auch wenn der Wert der versicherten
Sachen höher ist – wir rechnen keine Unterversicherung an!
Alles, was Recht ist: Die Jagd-Rechtsschutzversicherung.
Als Jäger ist die Gefahr groß, in einen Rechtsstreit verwickelt
zu werden. Deshalb sind Rechtsstreitigkeiten
im Jäger-Schutzbrief bis zu 1 Million Euro versichert.
Geleistet wird in allen Fällen, die mit der Jagdausübung
zusammenhängen.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Sie werden während einer Treibjagd von einem Hund
gebissen und wollen nun Schadenersatzansprüche
geltend machen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Wenn zum Beispiel ein Verpächter von Ihnen die Unterlassung
bestimmter Jagdhandlungen verlangt und Sie
sich dagegen wehren wollen.
Wildschaden-Rechtsschutz
Wenn Sie die Schadenersatzforderungen eines Wildschadens
durch einen Grundeigentümer abwehren
müssen.
Sozial-Rechtsschutz
Sie streiten beispielsweise mit der Berufsgenossenschaft
wegen der Anerkennung eines Arbeitsunfalls
anlässlich einer Wildschweinjagd.
Verwaltungs-Rechtsschutz
Wenn die Behörde Ihre Waffenbesitzkarte unberechtigterweise
widerrufen hat und Sie sich hiergegen wehren.
Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Ihnen wird vorgeworfen, gegen tierschutzrechtliche Vorschriften
verstoßen zu haben, und Sie müssen sich nun
gegen diese Vorwürfe wehren.
Der Selbstbehalt pro Schadenfall beträgt 150 Euro.