Eine ehrenamtliche Mitarbeit im Vorstand (z.B. als 1. Vorsitzender, Schatzmeister, Kassenwart oder Kassenprüfer) wird von engagierten Vereinsmitgliedern gerne übernommen. Dabei kommt vor allem Ehrenamtlern selten in den Sinn, dass Sie mit Ihrem stärkeren zeitlichen Engagement im Verein gleichzeitig persönliche Haftungsrisiken eingehen,
die denen eines Vorstands in der Privatwirtschaft gleichen.
Wird ein Mitglied des Vorstands von Vereinsmitgliedern oder Dritten (z.B. Finanzamt, Sozialversicherungsträger) wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, kann der Vorstand mit seinem privaten Vermögen unbegrenzt haften. Selbst eine Arbeit ohne oder mit geringfügiger Vergütung enthaftet dabei nicht!
Die D&O-Versicherung schützt Vereinsvorstände vor diesen finanziellen Risiken einer persönlichen Inanspruchnahme im Zusammenhang mit seiner Vereinstätigkeit.
Schadensbeispiel aus der Praxis:
Der Vorsitzende eines Jagdvereins erhielt seine Auslagen einzeln rückerstattet.
Darüber hinaus erhielt der Vorsitzende eine jährliche Auslagenpauschale in Höhe von 3.000 EUR.
Dies war über Jahre gängige Praxis im Verein, dem Schatzmeister bekannt und wurde vom Kassenprüfer gebilligt.
Als das Finanzamt bei einer Prüfung von der jährlichen Auslagenpauschale erfuhr, erkannte es dem Verein wegen Verstoßes gegen das „Gebot der Selbstlosigkeit“ die Gemeinnützigkeit und somit die Umsatzsteuerbefreiung rückwirkend für mehrere Jahre ab. Dies führte zu einer Umsatzsteuerrückforderung des Fiskus in Höhe von 9.000 EUR, welche der Verein wiederum vom Vorstand erfolgreich einklagte.
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